Info: Your browser does not accept cookies. To put products into your cart and purchase them you need to enable cookies.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos
ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle
künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
In „Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen“ unserer
Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen,
die Zession von Forderungen betreffenden
Vertragsbedingungen gelten als nicht geschrieben!
2. Angebot
Unser Angebot ist freibleibend; vertragliche Bindung tritt erst
mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein.
3. Preise
Unsere Preise gelten ab Firmensitz. In den Preisen sind die
Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung
nicht enthalten. Sämtliche in unseren Geschäftsunterlagen
angeführten Preise sind Nettopreise. Es gelten die jeweils am
Tage der Lieferung gemäß unseren Preislisten gültigen Preise.
Veränderungen durch unvorhersehbare tarifliche
Lohnerhöhungen und bei Preisänderungen von Vorlieferanten,
nach Vertragsabschluss, berechtigen uns zu
Preisanpassungen.
4. Zahlung
Die gültigen Zahlungskonditionen sind der schriftlichen
Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Aufrechnungsansprüche oder die Zurückhaltung von
Zahlungen stehen dem Besteller nur dann zu, als seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind.
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von
4% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank
zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug oder begründetem Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir befugt,
Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen.
Wird dem nicht entsprochen, sind wir Berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
5. Lieferfrist
Sind zur Ausführung des Auftrags Konstruktionsunterlagen,
Daten, Modelle, Muster oder dergleichen notwendig, so beginnt
die Lieferzeit erst mit deren Zugang.
Vereinbarte Lieferfristen gelten nicht, wenn nicht
beeinflussbare (höhere Gewalt) oder unvorhersehbare
Umstände (Betriebsstörungen, Verzögerungen in der
Zulieferung..) eintreten.
Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind,
eine angemessene Frist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf
dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
etwaige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den Ersatz
des uns entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, zu verlangen.
6. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung bestimmt. Wir behalten uns Über- bzw.
Unterlieferungen in Höhe von bis zu 10% der bestellten Menge
vor.
7. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Dies gilt auch für den Fall,
dass der Transport durch uns erfolgt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender
Forderungen, gleichwie aus welchem Rechtsgrund, unser
Eigentum. Es wird ein Kontokorrentvorbehalt gemäß §356 HGB
vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach
Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe
verpflichtet.
9. Gewährleistung- Haftungsbegrenzung
Der Besteller verliert jeglichen Gewährleistungsanspruch, wenn
er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht
schriftlich nachkommt. Erkennbare Mängel müssen spätestens
8 Tage nach Entdeckung gerügt werden. Die Gewährleistung
ist ausgeschlossen bei ungeeigneter und unsachgemäßer
Verwendung, fehlerhafter Montage, unsachgemäßer
Inbetriebsetzung des Liefergegenstandes durch den Besteller
oder Dritte, natürlicher Abnutzung, übermäßige Beanspruchung
oder sonstigen, Schaden verursachenden Einflüssen, die nicht
auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen,
Umänderungen oder Umbauten sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache
vorliegt, hat der Besteller zur Geltendmachung seiner Rechte
uns eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Wir sind nach
unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt.
Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über die gesetzte Frist
hinaus, aus Gründen die wir zu vertreten haben oder schlägt in
sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder die
Ersatzlieferung fehl, so stehen dem Besteller die Rechte auf
Rücktritt oder Minderung zu.
Schadenersatzansprüche wegen Mängeln der Lieferungen
oder aus unerlaubter Handlung gegen uns sind unabhängig
von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren
Schadens und zwar bis zur Höhe des jeweiligen Lieferwertes.
Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Verluste, ersparte
Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie
auf sonstige mittelbare und Folgeschäden, können in keinem
Falle geltend gemacht werden und sind ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den
vorstehenden Punkten gelten nicht für Ansprüche, die wegen
arglistigen Verhaltens von uns entstanden sind, sowie bei einer
Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer und
Erfüllungsgehilfen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens,
Gerichtsstand Ried/Innkreis.
11. Anwendbares Recht
Soweit in diesen Bedingungen nicht anderes vereinbart, gelten
auf das Vertragsverhältnis die allgemeinen Lieferbedingungen
des Fachverbandes für Kunststoffverarbeitung und des
metallverarbeitenden Gewerbes, herausgegeben durch den
Fachverband, sowie die einschlägigen Ö-Normen.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zum Besteller findet
ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, auch wenn
der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
Soweit einzelne Bestimmungen unserer
Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden,
sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und
gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die
dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
ESTERBAUER Kunststoffverarbeitung & Formenbau GmbH A-5261 Uttendorf Gewerbestrasse 10

Produktsuche

Ihr Warenkorb

VirtueMart
Ihr Warenkorb ist derzeit leer.